Empfehlung vorbeugender Maßnahmen
Während früher der Reparaturgedanke, d.h. die
Beseitigung bereits bestehender Belastungsquellen (z.B. Reduktion der
Nährstofffrachten, Renaturierung verbauter Uferzonen) das Handeln sehr
stark bestimmt hat, steht seit 1987 neben den weiterhin nötigen
Sanierungsmaßnahmen für die IGKB das Vorsorgeprinzip im Rahmen eines
ganzheitlichen Gewässerschutzes im Vordergrund.
Beispiele:
Begrenzung der Bootsliegeplätze
Keine
Regulierung des Bodensees (externer Link) und damit Erhalt des Strandrasens
(=wertvolles Biotop, das aus den Schwankungen des Wasserspiegels
resultiert).

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