Empfehlung vorbeugender Maßnahmen
Während früher der Reparaturgedanke, d.h. die Beseitigung bereits bestehender Belastungsquellen (z.B. Reduktion der Nährstofffrachten, Renaturierung verbauter Uferzonen) das Handeln sehr stark bestimmt hat, steht seit 1987 neben den weiterhin nötigen Sanierungsmaßnahmen für die IGKB das Vorsorgeprinzip im Rahmen eines ganzheitlichen Gewässerschutzes im Vordergrund.
Beispiele:
Begrenzung der Bootsliegeplätze
Keine Regulierung des Bodensees (externer Link) und damit Erhalt des Strandrasens (=wertvolles Biotop, das aus den Schwankungen des Wasserspiegels resultiert).