Erörterung geplanter Nutzungen
Das Internationale Übereinkommen über den Schutz des Bodensees vom 27. Oktober 1960 sieht in seinem Artikel 6 vor, dass die einzelnen Staaten geplante Wassernutzungen in der Regel erst nach der gemeinsamen Erörterung ausführen lassen - oder nach entsprechend ausführlicher Erörterung ihre Zustimmung verweigern. Die IGKB spielt in diesem Abstimmungsprozess eine wichtige Rolle. Beispiele aus der jüngsten Zeit sind:
Aufnahme während einer Fahrt auf dem Bodensee
Die Schnellfähre (Katamaran) zwischen Konstanz und Friedrichshafen
Die Nutzung des Sees als Landebahn für Wasserflugzeuge
Wasserkraftwerke an den Bodenseezuflüssen