Erörterung geplanter Nutzungen
Das
Internationale Übereinkommen über den Schutz des Bodensees vom 27.
Oktober 1960 sieht in seinem Artikel 6 vor, dass die einzelnen Staaten
geplante Wassernutzungen in der Regel erst nach der gemeinsamen
Erörterung ausführen lassen - oder nach entsprechend ausführlicher
Erörterung ihre Zustimmung verweigern. Die IGKB spielt in diesem
Abstimmungsprozess eine wichtige Rolle. Beispiele aus der jüngsten Zeit
sind:

Die Schnellfähre (Katamaran)
zwischen Konstanz und Friedrichshafen
Die Nutzung des Sees als Landebahn für
Wasserflugzeuge
Wasserkraftwerke an den Bodenseezuflüssen

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