Arbeitsweise
Um die erforderlichen Maßnahmen zur Reinhaltung des
Bodensees durch die Mitgliedstaaten einleiten zu können, handelt die
IGKB wie folgt:
Tagung einmal im Jahr
Beschlussfassung stets einstimmig - vgl. Artikel 5
des Übereinkommens
Fachliche Zuarbeit durch Sachverständige aus allen
Mitgliedsländern (Sachverständigenkreis, Fachbereiche). Die
Sachverständigengremien tagen jährlich fünf- bis sechsmal.

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