Arbeitsweise
Um die erforderlichen Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees durch die Mitgliedstaaten einleiten zu können, handelt die IGKB wie folgt:
Tagung einmal im Jahr
Beschlussfassung stets einstimmig - vgl. Artikel 5 des Übereinkommens
Fachliche Zuarbeit durch Sachverständige aus allen Mitgliedsländern (Sachverständigenkreis, Fachbereiche). Die Sachverständigengremien tagen jährlich fünf- bis sechsmal.