Rechtsverhältnisse am Bodensee
Der Bodensee ist die einzige Gegend in Europa, in der die Grenzen zwischen den Anliegerstaaten nie exakt festgelegt worden sind. Vor dem Dreißigjährigen Krieg war der Bodensee ein Binnensee des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, so dass keine Notwendigkeit bestand, Grenzen zu ziehen. Allerdings haben die ungeregelten Hoheitsverhältnisse (externer Link) am Bodensee die Anliegerstaaten nie daran gehindert, sich einvernehmlich über die gesamte Nutzung des Bodensees zu einigen. Die IGKB ist ein gutes Beispiel für diese erfolgreiche und weitestgehend reibungslose Zusammenarbeit.