Rechtsverhältnisse am Bodensee
Der Bodensee ist die einzige Gegend in Europa, in der
die Grenzen zwischen den Anliegerstaaten nie exakt festgelegt worden
sind. Vor dem Dreißigjährigen Krieg war der Bodensee ein Binnensee des
Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, so dass keine Notwendigkeit
bestand, Grenzen zu ziehen. Allerdings haben die ungeregelten
Hoheitsverhältnisse (externer Link)
am Bodensee die Anliegerstaaten nie daran gehindert, sich einvernehmlich
über die gesamte Nutzung des Bodensees zu einigen. Die IGKB ist ein
gutes Beispiel für diese erfolgreiche und weitestgehend reibungslose
Zusammenarbeit.

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