
Arbeitsweise
Um die erforderlichen Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees durch die Mitgliedstaaten einleiten zu können, handelt die IGKB wie folgt:
- Tagung einmal im Jahr
- Beschlussfassung stets einstimmig - vgl. Artikel 5 des Übereinkommens
- Fachliche Zuarbeit durch Sachverständige aus allen Mitgliedsländern (Sachverständigenkreis, Fachbereiche). Der Sachverständigenkreis tagt viermal im Jahr.