Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Das Einzugsgebiet des Bodensees liegt in 5 Staaten. Neben den drei EU-Staaten Österreich, Deutschland und Italien haben das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz Anteil am Bearbeitungsgebiet (siehe Karte 1 - Bearbeitungsgebiet).

Die im Dezember 2020 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die gemeinsame Grundlage für die Wasserwirtschaft in den Mitgliedsstaaten der EU. Die WRRL hat für alle Gewässer den sogenannten guten Zustand zum Ziel. Auf der Rhein-Ministerkonferenz vom 29. Januar 2001 in Straßburg haben die Schweiz und Liechtenstein zugesagt, die Umsetzung der WRRL zu unterstützen.

Für die Koordinationsgruppe Alpenrhein/Bodensee zur Umsetzung der WRRL wurden - unterstützt durch das Bodensee-Wasserinformationssystem (BOWIS) - themenspezifische Daten und Karten für die Berichte der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme umgesetzt bzw. aktualisiert.

Ein wesentliches Problem und Herausforderung im gesamten Bearbeitungsgebiet stellen nach wie vor die hydromorphologischen Beeinträchtigungen vieler Fließgewässer dar, siehe hierzu auch Karte 2 - Querbauwerke im Lebensraum der Seeforelle. Ursache dafür sind die massiven Verbauungen für den Hochwasserschutz und die intensiven Nutzungen der Gewässer, vor allem zur Stromerzeugung aus Wasserkraft. Dies gilt auch für die grenzüberschreitenden Gewässer wie z.B. den Alpenrhein. Die Ufer des Bodensees zeigen aufgrund der starken Nutzung und damit einhergehenden Verbauung große Defizite.

Der ökologische Zustand des Bodensees ist nach bisheriger Bewertung gut. Die Ergebnisse der Zustandsbewertung sind in Karte 3 - Ökologischer Zustand und Karte 4 - Chemischer Zustand ohne ubiquitäre Stoffe dargestellt.

Mit dem Seeforellenprogramm der IBKF wurde 1982 die erste, das gesamte Bearbeitungsgebiet umfassende Initiative zur Erhaltung der Bodensee-Seeforelle gestartet.

Wanderfische sind sehr gute Indikatoren für Gewässerdefizite wie z.B. fischereiliche Übernutzung, strukturelle und chemische Ausbreitungsbarrieren, Gewässerflächenverbrauch und Geschiebemangel. Sie dokumentieren sowohl die Qualität der Gewässerlebensräume (Habitate und Wanderkorridore) und der Reproduktionsgebiete als auch die des Fließgewässerkontinuums. Das Monitoring von Wanderfischen ist ein ideales Instrument der Erfolgskontrolle von Gewässerentwicklungsmaßnahmen.

Grundlage für die Auswahl künftiger Maßnahmen ist der Grundlagenbericht "Lebensraum für die Bodensee-Seeforelle" im Auftrag der IBKF (Rey, Becker und Ortlepp, 2009). Dabei handelt es sich um ein Rahmenprogramm, welches aktuelle, geplante und noch zu planende Maßnahmen zur Förderung der Seeforelle und anderer Wanderfischarten vor dem Hintergrund einer gemeinsamen (länderübergreifenden) Zielsetzung integriert und koordiniert.

Links zu den Bewirtschaftungsplänen:

BADEN-WÜRTTEMBERG: www.wrrl.baden-wuerttemberg.de

BAYERN: www.wrrl.bayern.de

LIECHTENSTEIN: https://www.llv.li

ÖSTERREICH: www.wasseraktiv.at